Allgemeine Geschäftsbedingungen

Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren
Offene Seminare sind solche Seminare, die über unsere Homepage öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Anmeldeformular auf unserer Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Die Rechnung der Teilnehmergebühr ist immer vor Beginn des Seminars zu zahlen (siehe 3 Zahlungsbedingungen). Zur Teilnehmergebühr kommen außerdem die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel hinzu. Diese Kosten sind von Ihnen direkt im Hotel zu leisten.

§2 Angebote für firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. aber dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz gem. 247 BGB. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminarübungen und Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Offener Seminarbereich
Umbuchungen oder Stornierungen sind bis 45 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig. Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 45 Kalendertage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach der Stornierung gebucht, können 50% der Stornierungsgebühr angerechnet werden. Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen sind vom Teilnehmer zu tragen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle
Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§5 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen
Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops,Coachings und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin stellt Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vertragspartner
kann einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Absagen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.
Abweichend davon gelten bei Stornierungen von Coaching-Terminen folgende Regelungen: Stornogebühren werden bei Absage des Termins innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit, der verbleibende Anteil wird mit dem Folgetermin verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit berechnet. Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer und die Vertreter des Auftraggebers weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Veranstaltungsannullierung
Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder Beraters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben blichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§9 Urheberrechte
Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung der folgenden Punkte. Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§10 Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING keine Haftung. Georg Feltes NEW WORK CONCEPTS / CONSULTING / COACHING haftet nicht für Schäden, die von
Veranstaltungsteilnehmern oder Vertretern des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht